Gespart wird aus dem Netto, nicht aus dem Brutto. Wer verstehen will, wie viel Sparrate realistisch ist, sollte wissen, was zwischen beiden passiert – und warum „42 % Spitzensteuersatz“ fast nie bedeutet, dass 42 % ans Finanzamt gehen.
Manche Länder – etwa Estland oder mehrere Staaten Osteuropas – setzen auf eine Flat Tax: ein einheitlicher Satz, einfach und mit dem Taschenrechner nachvollziehbar. Deutschland hat sich anders entschieden. Hier steigt die Belastung mit dem Einkommen: ein progressiver Tarif. Über ihn findet ein Teil der gesellschaftlichen Umverteilung statt.
Der Preis dafür ist Komplexität. Das Einkommen wird nicht als Ganzes mit einem Satz belegt, sondern in Zonen zerlegt, für die jeweils eigene Formeln gelten. Ohne Rechner lässt sich die eigene Belastung kaum abschätzen.
Werte für Alleinstehende; für zusammen veranlagte Ehegatten gelten die doppelten Beträge.
| Zone | zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| 1 | bis 12.348 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 – 17.799 € | 14 % → ca. 24 % |
| 3 | 17.800 – 69.878 € | ca. 24 % → 42 % |
| 4 | 69.879 – 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % („Reichensteuer“) |
Der Grundfreibetrag heißt auch einkommensteuerliches Existenzminimum – von ihm profitieren alle, auch Spitzenverdiener.
Wer 80.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, liegt in der Zone des Spitzensteuersatzes. Trotzdem gehen nicht 42 % ans Finanzamt.
Denn 42 % fallen nur auf den Teil des Einkommens an, der über 69.878 € hinausgeht. Alles darunter wird nach den Regeln der jeweils niedrigeren Zonen besteuert – und die ersten 12.348 € bleiben steuerfrei.
| zu versteuerndes Einkommen | 80.000 € |
| Einkommensteuer | rund 22.460 € |
| Durchschnittssteuersatz | rund 28 % |
| Grenzsteuersatz | 42 % |
Der Grenzsteuersatz sagt, wie stark der letzte Euro belastet wird – er ist relevant für die Frage, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie hoch die Gesamtbelastung ist.
Vereinfachte Darstellung nach dem Tarifverlauf des § 32a EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Wirkung des progressiven Tarifs lässt sich an zwei Zahlenpaaren ablesen: Die oberen 10 % der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen erzielen rund 38 % des zu versteuernden Einkommens – tragen aber etwa 56 % des Aufkommens. Die unteren 50 % kommen auf rund 17 % des Einkommens und 6,5 % des Aufkommens.
Diese Zahlen sind ein Standardargument in der Debatte über höhere Reichensteuern: Die Besserverdienenden schulterten bereits einen Großteil der Last. Umgekehrt wird eingewandt, dass Vermögen – anders als Einkommen – in Deutschland deutlich ungleicher verteilt ist und in dieser Statistik gar nicht auftaucht.
Liegt der grüne Balken über dem grauen, wird überproportional zum Aufkommen beigetragen.
Eine einfache Eselsbrücke: „brutto = bevor Abzüge, netto = nach Abzügen“. Zwei Blöcke sind dafür verantwortlich – Steuern und Sozialabgaben.
Vom Gehalt wird monatlich Lohnsteuer einbehalten. Steuerrechtlich ist sie nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende mit der Steuererklärung abgerechnet wird. Wer zu viel gezahlt hat – etwa wegen hoher Werbungskosten –, bekommt zurück; wer zu wenig gezahlt hat, zahlt nach.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
| Rentenversicherung | 18,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (Kinderlose + 0,6 %) |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge; den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Für Beschäftigte bleiben so rund 21 % Abzug vom Brutto – nur für die Sozialversicherung, vor jeder Steuer. Alle Sätze gelten bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Für Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen kann die Kombination III/V das Monatsnetto erhöhen – allerdings nur zeitlich verschoben, mit möglicher Nachzahlung. Besonders relevant bei Kinderwunsch: Elterngeld und Arbeitslosengeld bemessen sich am Nettoeinkommen. Der Wechsel läuft über einen Antrag beim Finanzamt und ist mehrfach im Jahr möglich.
Mit einem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ lassen sich absehbare Ausgaben – Fahrtkosten, Homeoffice, Schulgeld – schon unterjährig berücksichtigen. Statt auf die Erstattung zu warten, bleibt monatlich mehr übrig. In vielen Fällen trägt das Finanzamt einen Freibetrag erst ab 600 € im Jahr ein.
Der allgemeine Beitragssatz ist überall gleich, der Zusatzbeitrag nicht. Ein Wechsel ist in der Regel nach zwölf Monaten Mitgliedschaft möglich; die neue Kasse übernimmt die Formalitäten inklusive Kündigung. Bei einem Jobwechsel gilt die Bindungsfrist nicht.
Steigt das Gehalt nur im Umfang der Inflation, verdient man real keinen Cent mehr. Trotzdem rutscht man im progressiven Tarif in eine höhere Belastung – und zahlt mehr Steuern. Man könnte es eine Steuererhöhung durch Nichtstun nennen.
Werden die Eckwerte des Tarifs über Jahre nicht angepasst, verstärkt sich der Effekt: Die Grenze zum Spitzensteuersatz lag lange bei rund 52.900 € und bewegte sich zwischen 2005 und 2015 nur um knapp 700 € nach oben. Die Zahl der Steuerpflichtigen im Spitzentarif stieg in dieser Zeit von 1,2 auf 2,5 Millionen.
Eine Erhöhung unterhalb der Inflationsrate ist real eine Kürzung – und kostet zusätzlich Steuern. Erst oberhalb der Inflation steigt der Reallohn.
Vom Zuwachs kommt außerdem nur der Teil an, den der Grenzsteuersatz übrig lässt. Bei 42 % Grenzsteuersatz bleiben von 100 € brutto mehr nach Sozialabgaben und Steuern deutlich weniger als die Hälfte.
Und noch eine Wirkung reicht weit in die Zukunft: Die spätere gesetzliche Rente bemisst sich am eigenen Einkommen relativ zum Durchschnitt. Wer nicht mitzieht, sammelt weniger Entgeltpunkte – dazu mehr in Kapitel 4.
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden nicht nach dem progressiven Tarif besteuert, sondern grundsätzlich pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, lohnt sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung – dann wird der niedrigere Tarif angewendet.
Lohn- und Einkommensteuer sind mit rund 322 Mrd. € (2024) die wichtigste Einnahmequelle, gefolgt von der Umsatzsteuer mit rund 299 Mrd. €. Insgesamt nahm der Staat 2024 etwa 950 Mrd. € an Steuern ein.
Größter Ausgabenposten des Bundes war der Etat für Arbeit und Soziales mit knapp 176 Mrd. € – rund 37 % des Bundeshaushalts. Allein die Zuschüsse an die Rentenversicherung machten davon etwa 127 Mrd. € aus.
Die Staatsquote – Staatsausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung – liegt bei knapp 50 %. In den 1960er-Jahren waren es gut 30 %.
Wie viel die gesetzliche Rente später leistet – und was „finanziell frei“ tatsächlich kostet.